Impressionen Event „20 nach 12“ flexible Arbeitsformen
Die VWI Schweiz vernetzt die Mitglieder mit spannenden Menschen aus der Wirtschaft, Wissenschaft und Bildung.
Beim 2. Mittagsevent „20 nach 12“ liessen sich die Teilnehmer:innen von den Spielräumen der flexiblen Arbeitsformen inspirieren. Kennen wir die gesetzlichen Hürden? Frau Astrid Lienhart, lic. iur. HSG, Rechtsanwältin, Fachanwältin SAV für Arbeitsrecht gibt Antworten.
Sind die Arbeitskräfte angestellt und stehen in einem Arbeitsverhältnis oder sind sie als selbständige Unternehmer:innen tätig? Die modernen Arbeitsmodelle fordern Arbeitsverhältnisse mit Freiheiten wie selbständig Erwerbende. Welche Punkte sind beim Arbeiten von wo auch immer (Homeoffice, Ferien-Homeoffice) zu beachten?
Die wichtigsten nachstehenden zwingenden gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten:
• max. Höchstarbeitszeit pro Woche von 45/50 Stunden
• Nacharbeitsverbot von 23 – 6 Uhr
• Verbot von Sonntags- und Feiertagarbeit
• genaue schriftliche Arbeits- zeiterfassung
• Probleme der Überzeiten / zwingende Entschädigung
Die Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitszeiten liegt beim Arbeitsgeber! Die rechtlichen Spielräume für die freie Arbeitszeitgestaltung sind:
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Die Verantwortung der Ein- haltung der Arbeitszeit ist auf die Arbeitnehmerschaft zu übertragen.
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Vereinbarung einer Jahresar- beitszeit (übers Jahr einzuhal- tende Arbeitszeit).
Um Stolpersteine zu vermeiden sind professionell ausgearbeitete Reglemente notwendig. Welche geeigneten Vorkehrungen sind aus arbeitsrechtlicher Perspektive, wenn von zu Hause ausgearbeitet wird? Welche Vorschriften sind nach Art. 6 ArG beim Homeoffice in Bezug auf Organisation und Gestaltung des Arbeitsplatzes und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden relevant?
Aufgrund der Gesetzeslücke sind gute Regelungen im Vertrag oder in einem Reglement dringend notwendig; sonst herrscht ein Regelvakuum mit vielen Untersicherheiten
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zudenOffice-Tagen,
- zur Erreichbarkeit (ständige Erreichbarkeit?)
- zum Gesundheitsschutz,
- zur Kostentragung (Wer zahlt wieviel für was?),
- zur Arbeit im Ferien- Homeoffice (V orsicht vor den Steuerrisiken).
Die SECO-Broschüre „Gesundheitsschutz – auch beim Arbeiten zu Hause“ gibt Antworten auf die gestellten Fragen. Das kantonale Arbeitsinspektorat kontrolliert die Einhaltung der ArG-Bestimmungen durch die Betriebe und sorgt bei Verstössen dafür, dass die Arbeitgebenden ihren Pflichten nachkommen.
Gelangen Sie hier zum Video der Veranstaltung:
Folien: Interner Bereich der VWI-Homepage