, Erni Alissia

27.02.2024 Impressionen Event „20 nach 12“ (Steuer-)Recht

Beim VWI-Mittagsevent „20 nach 12“ 2024 drehte sich alles um Lohn, Dividende, Spesen und Vorsorge. Steuerexperte Remo Broger zeigte, wie Unternehmer:innen ihre Einkünfte klug gestalten können. Die Teilnehmenden erhielten praxisnahe Einblicke in steuerliche Optimierungsmöglichkeiten. Ein Thema mit Potenzial für Diplomarbeiten und strategische Unternehmensführung.

Die VWI Schweiz vernetzt die Mitglieder mit spannenden Menschen aus der Wirtschaft, Wissenschaft und Bildung.

 

Beim 2. Mittagsevent „20 nach 12“ des Jahres 2024 liessen sich die Teilnehmer:innen von den kniffligen Unternehmer-Steuerfragen inspirieren. Kennen wir das Wechselspiel von Lohn, Bonus, Spesen, Dividenden und Vorsorge? Herr Remo Broger, dipl. Steuerexperte, M.A. HSG, Partner der altrimo ag gibt Antworten.

 

Lohn & Bonus vs. Dividende

 

Unternehmer:innen, welche aktiv in ihrem Unternehmen arbeiten, verfügen über einen Gestaltungsspielraum bei der Festlegung der eigenen Einkommensverhältnisse. Höhere Lohnauszahlungen führen zu einem höheren privaten Einkommen und damit zu einer höheren privaten Durchschnittssteuerlast. In der Schweiz werden Dividenden auf Beteiligungsquoten von mindestens 10 Prozent sowohl vom Bund als auch von den Kantonen privilegiert besteuert. Eine Dividendenauszahlung, anstelle des Lohns, führt auf privater Ebene zu tieferen Einkommenssteurern. Zu beachten ist, dass der Unternehmerlohn dem Marktdurchschnitt entspricht.

 

è Wechselspiel 1: Festlegung der «optimalen» Höhe Lohn & Bonus aus vorsorgetechnischer Sicht.

 

Pauschalspesen

 

Die Spesenabrechnung ist für viele Unternehmen mit einem grossem Verwaltungsaufwand verbunden. Zur Vereinfachung der administrativen Aufgaben drängen sich Pauschspesen-Vergütungen auf. Pauschalspesen sind für die Lohnempfänger:innen einkommenssteuerfrei und ohne Beiträge an die 1. und 2. Säule (falls nicht freiwillig versichert) zu vereinnahmen.

 

è Wechselspiel 2: Ein Pauschalspesen-Reglement ist zwingend. Dieses ist von der zuständigen Steuerbehörde zu genehmigen.

 

Vorsorge

 

Die berufliche Vorsorge (BVG) besteht aus einem obligatorischen und einem überobligatorischen (freiwilligen) Teil. Im obligatorischen Teil werden Jahreslöhne bis zu einem Maximum versichert. Der darüber liegende Lohnanteil gilt als überobligatorisch. Dazu gehören Einschluss des Bonus, Reduktion bzw. Eliminierung des Koordinationsabzugs, Anpassung der Aufteilung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge, Reduktion des Eintrittsjahr des Alterssparens.

 

è Wechselspiel 3: Im Rahmen der 2. Säule besteht mehr Flexibilität bzw. ein Gestaltungsraum.

Fazit: Für angehende Wirtschaftsingenieur:innen ist die Betrachtung der Wechselspiele eine Herausforderung, im Rahmen einer Semester- und/oder Diplomarbeit die Fallstricke für (Jung-)Unternehmen zu analysieren und entsprechende Empfehlungen auszuarbeiten. Dabei ist auch die Wahl der Rechtsform und der Einfluss der Inflation auf die Budgets der Unternehmen und der Privatpersonen zu beachten.

 

Eine VWI-Mitgliedschaft „Professor“ bringt für die Fachhochschulen einen Mehrwert mit sich.